Durch verschiedene Beschriftungstechniken können wir Ihren Anhänger beschriften. Egal ob Sie einen Hänger mit Plane oder einen Festaufbau besitzen. Nützen Sie den Vorteil der mobilen Werbeflächen. Wir informieren Sie gerne über die ideale Produktionsart für Ihren Anhänger.
So darf man laut Paragraph 12 der StVO einen Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abstellen. Wer seinen Anhänger im öffentlichen Parkraum parkt, sollte diesen also hin und wieder umparken. Ein Gespann ist von dieser Regelung ausgenommen, allerdings möchten wohl die wenigsten Fahrzeughalter ihr Auto samt Anhänger dauerhaft parken.
Gleiches gilt übrigens, wenn man den Anhänger auf der Straße parken möchte. Auch hier muss der Anhänger nach spätestens 14 Tagen entfernt oder umgeparkt werden. Zudem muss man den Anhänger so parken, dass er kein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Die Deichselvorrichtung sollte in Richtung des fließenden Verkehrs zeigen, um das Verletzungsrisiko vor allem für Zweiradfahrer bei einer Kollision zu minimieren. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass der Anhänger nicht wegrollen kann. Neben dem Betätigen der Feststellbremse empfiehlt es sich daher, einen Keil vor und hinter die Räder zu legen.